Bestattungskosten steuerlich absetzen: so geht es
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Eine Bestattung kostet schnell mehrere Tausend Euro. Ein Teil davon lässt sich steuerlich geltend machen – je nach Situation über die Erbschaftsteuer oder die Einkommensteuer. Dieser Überblick zeigt, welcher Weg wann greift und worauf Du achten solltest.
Abzug bei der Erbschaftsteuer
Bestattungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und mindern den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 ErbStG). Erben haben zwei Möglichkeiten:
| Variante | Wie es funktioniert |
|---|---|
| Pauschale ohne Nachweis | Pauschal 15.000 € je Erbfall (seit 2025) – auch ohne Belege und unabhängig von den tatsächlichen Kosten. |
| Tatsächliche Kosten | Liegen die Kosten höher, lassen sie sich in voller Höhe abziehen – dann aber mit Belegen gegenüber dem Finanzamt. |
Die Pauschale gibt es nur einmal je Erbfall – nicht je Erbe. Mehrere Erben teilen sie sich, sofern sie nicht die höheren tatsächlichen Kosten nachweisen.
Abzug als außergewöhnliche Belastung
Wer die Bestattung bezahlt, ohne zu erben, kann die Kosten unter Umständen in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Voraussetzung ist im Kern:
- Du warst rechtlich oder sittlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
- Die Kosten sind nicht aus dem Nachlass gedeckt – nur der übersteigende Teil zählt.
- Anrechenbar ist nur der Anteil oberhalb der individuellen zumutbaren Belastung.
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Zur ChecklisteWelche Kosten zu den Erbfallkosten zählen
Die Erbfallkostenpauschale deckt mehr ab als nur die reine Bestattung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale von 15.000 €, lohnt sich das Sammeln der Belege. Dazu gehören insbesondere:
- Die eigentlichen Bestattungskosten: Bestatter, Sarg oder Urne, Trauerfeier und Grabnutzung.
- Ein angemessener Grabstein beziehungsweise ein Grabmal.
- Die übliche Grabpflege – steuerlich mit ihrem Kapitalwert für unbestimmte Dauer.
- Todesanzeigen und Danksagungen.
- Kosten der Nachlassregelung, etwa für Erbschein, Testamentseröffnung oder ein Nachlassverzeichnis.
Nicht abziehbar sind Kosten der laufenden Verwaltung des Nachlasses nach dem Erbfall – etwa Hausverwaltung oder Steuerberatung für geerbtes Vermögen. Das Finanzamt trennt zwischen der einmaligen Regelung des Erbfalls und der späteren Verwaltung.
Welcher Weg passt zu welcher Situation?
| Deine Situation | Passender Weg |
|---|---|
| Du erbst und gibst eine Erbschaftsteuererklärung ab | Erbfallkosten als Nachlassverbindlichkeit – Pauschale oder höhere Kosten mit Belegen. |
| Du zahlst die Bestattung, erbst aber nicht | Möglicher Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer. |
| Die Kosten sind aus dem Nachlass gedeckt | Kein zusätzlicher Abzug bei der Einkommensteuer – der Nachlass trägt sie bereits. |
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Steuerberatung. Welcher Weg sich lohnt und was absetzbar ist, klärt im Zweifel das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Zählt die Grabpflege auch zu den absetzbaren Kosten?
- Ja. Die übliche Grabpflege gehört zu den Erbfallkosten und wird bei der Erbschaftsteuer mit ihrem Kapitalwert für unbestimmte Dauer angesetzt. In der Praxis ist sie über die Pauschale von 15.000 € meist bereits mit abgegolten.
- Wie viel kann ich pauschal absetzen?
- Bei der Erbschaftsteuer gilt seit 2025 eine Erbfallkostenpauschale von 15.000 € je Erbfall – ohne Nachweis. Sind die tatsächlichen Kosten höher, kannst Du sie mit Belegen in voller Höhe abziehen.
- Kann ich Bestattungskosten absetzen, wenn ich nicht erbe?
- Möglicherweise als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer – wenn Du zur Übernahme verpflichtet warst und die Kosten nicht aus dem Nachlass gedeckt sind. Abziehbar ist nur der Teil über der zumutbaren Belastung.
- Brauche ich Belege?
- Für die Pauschale bei der Erbschaftsteuer nicht. Willst Du höhere tatsächliche Kosten oder den Abzug als außergewöhnliche Belastung geltend machen, brauchst Du Rechnungen und Nachweise.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



