Sterbegeld und finanzielle Hilfen nach einem Todesfall
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Eine Bestattung kostet schnell mehrere Tausend Euro – und viele Hinterbliebene fragen sich, ob es dafür finanzielle Unterstützung gibt. Das pauschale Sterbegeld der Krankenkasse ist längst abgeschafft, doch einige Hilfen gibt es weiterhin. Dieser Überblick zeigt, wer noch Sterbegeld erhält, was die Sozialbestattung leistet und welche weiteren Quellen die Kosten abfedern.
Warum die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr zahlt
Bis Ende 2003 zahlte die gesetzliche Krankenkasse ein pauschales Sterbegeld (zuletzt 1.050 € für Mitglieder, 525 € für Familienversicherte). Zum 1. Januar 2004 wurde diese Leistung gestrichen – seitdem gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr. Auch die Beihilfe für Beamte im Bundesdienst entfiel zu diesem Zeitpunkt weitgehend.
Wer noch Sterbegeld bekommt
- Gesetzliche Unfallversicherung: Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall-Tod wird ein Sterbegeld gezahlt (2026 rund 6.780 €).
- Tarifverträge und Versorgungswerke: Im öffentlichen Dienst und in manchen Branchen gibt es satzungs- oder tarifabhängig noch Sterbegeld.
- Vereine, Gewerkschaften, Sterbekassen: Manche zahlen ihren Mitgliedern eine einmalige Beihilfe – ein Blick in die Satzung lohnt sich.
- Private Sterbegeldversicherung: Wer zu Lebzeiten vorgesorgt hat, dessen Hinterbliebene erhalten die vereinbarte Summe.
Mitten in der Organisation? Die kostenlose Checkliste begleitet Dich Schritt für Schritt durch genau diese Aufgaben – ohne Konto.
Zur Checkliste TodesfallSozialbestattung: wenn niemand zahlen kann
Ist es den Kostentragungspflichtigen nachweislich nicht zuzumuten, die Bestattung zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII). Den Antrag stellst Du beim zuständigen Sozialamt – am besten früh und bevor Du teure Zusatzleistungen beauftragst, denn erstattet wird nur das Erforderliche.
Weitere Hilfen, die die Kosten abfedern
- Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten die Witwen- oder Witwerrente in den ersten drei Monaten in voller Höhe der Rente der verstorbenen Person.
- Bestattungskosten lassen sich steuerlich geltend machen – als Nachlassverbindlichkeit oder außergewöhnliche Belastung.
- Viele Banken begleichen Bestattungsrechnungen direkt vom Konto der verstorbenen Person, auch ohne Erbschein.
Wer Angehörige finanziell entlasten möchte, kann zu Lebzeiten vorsorgen – etwa mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag mit treuhänderisch gesichertem Geld. Vergleiche in Ruhe und achte darauf, wie Dein Geld abgesichert ist.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Ansprüche und Beträge hängen vom Einzelfall ab – frag im Zweifel beim jeweiligen Träger oder der Beratungsstelle nach.
Häufige Fragen
- Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
- Nein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Früher gab es zuletzt 1.050 € für Mitglieder und 525 € für Familienversicherte.
- Wer übernimmt die Bestattung, wenn niemand zahlen kann?
- Ist den Kostentragungspflichtigen die Zahlung nachweislich nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII). Den Antrag stellst Du früh beim zuständigen Sozialamt.
- Gibt es Sterbegeld bei einem Unfalltod?
- Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld (2026 rund 6.780 €). Privat Unfallversicherte sollten ihre Police prüfen und die Versicherung zeitnah informieren.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



