Nachlass & Erbe

Pflichtteil im Erbrecht: Anspruch, Höhe, Fristen

Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.

Wer enge Angehörige enterbt, kann sie nicht ganz leer ausgehen lassen: Bestimmte Personen haben einen Pflichtteil. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben – kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Dieser Überblick erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch der Pflichtteil ist und worauf Du bei den Fristen achten musst.

Wer einen Pflichtteil bekommt

Pflichtteilsberechtigt ist nur ein enger Kreis – und auch nur dann, wenn die Person durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde:

Pflichtteilsberechtigte Personen
PersonenAnspruch
Kinder und deren AbkömmlingeImmer pflichtteilsberechtigt, wenn enterbt.
Ehe-/eingetragene LebenspartnerPflichtteilsberechtigt, wenn enterbt.
ElternNur, wenn die verstorbene Person keine Kinder hinterlässt.
Geschwister, Nichten/NeffenKein Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Du ermittelst ihn in zwei Schritten: zuerst den gesetzlichen Erbteil (also was die Person ohne Testament geerbt hätte), dann die Hälfte davon.

Beispiel: Ein verheiratetes Paar (Zugewinngemeinschaft) hat ein Kind. Ohne Testament erbt das Kind die Hälfte. Sein Pflichtteil ist also die Hälfte davon – ein Viertel des Nachlasswerts.

Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Schenkungen der letzten Jahre können den Pflichtteil über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen.

Mitten in der Organisation? Die kostenlose Checkliste begleitet Dich Schritt für Schritt durch genau diese Aufgaben – ohne Konto.

Zur Checkliste

Geltend machen und Fristen

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Wer zu Lebzeiten viel verschenkt, kann den Pflichtteil nicht beliebig aushöhlen. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass für die Berechnung anteilig wieder hinzugerechnet – das ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB).

Ein Beispiel: Liegt eine Schenkung vier volle Jahre zurück, fließen noch sechs Zehntel ihres Werts in die Pflichtteilsberechnung ein. Je früher verschenkt wurde, desto weniger erhöht die Schenkung den Anspruch.

Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die genaue Pflichtteilsquote und die Bewertung des Nachlasses sind oft komplex – hier hilft anwaltlicher oder notarieller Rat.

Häufige Fragen

Zählen frühere Schenkungen zum Pflichtteil?
Teilweise. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod erhöhen über den Pflichtteilsergänzungsanspruch den Anspruch – voll im Todesjahr, dann pro vollem Jahr um ein Zehntel abnehmend (§ 2325 BGB). Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.
Kann ich mein Kind komplett enterben?
Vom Erbe ausschließen kannst Du es per Testament – der Pflichtteil bleibt aber bestehen. Ein vollständiger Entzug ist nur in seltenen, gesetzlich eng geregelten Ausnahmefällen möglich.
Bekomme ich mit dem Pflichtteil bestimmte Gegenstände?
Nein. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der halben gesetzlichen Erbquote – kein Anspruch auf das Haus, das Auto oder einzelne Erbstücke.
Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil zu fordern?
In der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Du von Erbfall und Enterbung erfahren hast. Danach ist der Anspruch meist verjährt.

Rechtsgrundlagen

Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:

Weiterlesen im Ratgeber

Erbschein beantragen: Wann nötig, Ablauf und Kosten

Wann der Erbschein wirklich nötig ist – und wann ein Testament oder eine Vollmacht genügt. Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Testament selbst schreiben: Formvorschriften

Was ein handschriftliches Testament gültig macht, was hineingehört – und die Fehler, die es im Zweifel unwirksam machen.

Was tun im Todesfall? Die ersten Schritte

Die wichtigsten Schritte unmittelbar nach einem Sterbefall – von der Feststellung des Todes bis zur Bestattung.

Alle Ratgeber-Artikel ansehen

Dieser Ratgeber bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel hole fachlichen Rat ein.

Nach oben