Witwen- und Hinterbliebenenrente: Anspruch, Höhe, Antrag
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 2 Min.
Nach dem Tod eines Ehe- oder Lebenspartners haben Hinterbliebene oft Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird aber nicht automatisch gezahlt – Du musst sie beantragen. Dieser Überblick erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Rente ist und wie Du vorgehst.
Wer Anspruch hat
Eine Hinterbliebenenrente kommt vor allem für diese Personen in Betracht – Voraussetzung ist in der Regel, dass die verstorbene Person eine Mindestversicherungszeit erfüllt hat:
- Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch.
- Kinder bis 18 Jahre, in Ausbildung oder Studium bis längstens 27 Jahre (Waisenrente).
- In manchen Fällen geschiedene Ehegatten (Erziehungsrente) – hier gelten besondere Regeln.
Wie hoch ist die Rente?
Bei der Witwen-/Witwerrente wird zwischen einer kleinen und einer großen Rente unterschieden. Ab dem vierten Monat gelten – jeweils bezogen auf die Rente der verstorbenen Person – grob diese Sätze:
| Form | Höhe und Voraussetzung |
|---|---|
| Kleine Witwenrente | rund 25 % – wenn die Voraussetzungen für die große Rente (noch) nicht erfüllt sind; meist zeitlich befristet. |
| Große Witwenrente | rund 55 % – ab einem bestimmten Alter (die Grenze steigt stufenweise auf 47 Jahre; bei einem Todesfall 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten), bei Erziehung eines Kindes oder verminderter Erwerbsfähigkeit. |
Im Sterbevierteljahr – den drei Monaten nach dem Sterbemonat – wird die volle Rente der verstorbenen Person weitergezahlt. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit noch nicht angerechnet.
Späteres eigenes Einkommen kann die Witwenrente mindern, sobald es einen Freibetrag übersteigt. Wie viel angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab.
So beantragst Du die Rente
- Stelle den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung – online, schriftlich oder bei einer Beratungsstelle.
- Halte Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Renten-/Versicherungsnummern und Deine Bankverbindung bereit.
- Für einen schnellen Vorschuss auf das Sterbevierteljahr kannst Du Dich an den Renten Service der Deutschen Post wenden.
- Stelle den Antrag zeitnah – eine rückwirkende Zahlung ist nur begrenzt möglich.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Rentenberatung. Die genaue Höhe und Anrechnung klärt die Deutsche Rentenversicherung in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Häufige Fragen
- Bekomme ich die Witwenrente automatisch?
- Nein. Du musst sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Für das Sterbevierteljahr lässt sich über den Renten Service der Post ein Vorschuss beantragen, damit Du nicht auf die volle Bearbeitung warten musst.
- Was ist das Sterbevierteljahr?
- Die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit wird die volle Rente der verstorbenen Person weitergezahlt, und eigenes Einkommen wird noch nicht angerechnet.
- Haben unverheiratete Partner Anspruch?
- Nein. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Partner gehen leer aus – ein Grund mehr, mit Vollmacht und Vorsorge vorzusorgen.



