Vorsorge

Digitalen Nachlass regeln: Konten, Zugänge und Vorsorge

Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.

Fast jeder hinterlässt heute digitale Spuren: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Online-Banking und Abos. Ohne Vorbereitung stehen Angehörige vor verschlossenen Türen – oder übersehen laufende Kosten. Dieser Überblick erklärt, was mit Deinen Konten nach dem Tod passiert und wie Du Deinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten regelst.

Was zum digitalen Nachlass gehört

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und Verträge einer Person: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher und Fotos, Social-Media-Profile, Online-Banking und Bezahldienste, Streaming- und andere Abos, Online-Shops, Domains sowie die Inhalte auf den Geräten selbst. Vieles davon ist nicht nur emotional wertvoll, sondern auch mit laufenden Kosten oder Pflichten verbunden.

Werden Online-Konten vererbt?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass grundsätzlich wie das übrige Vermögen auf die Erben übergeht. Sie treten in die Nutzungsverträge ein und dürfen auf die Inhalte zugreifen – das gilt für Social-Media-Konten ebenso wie für E-Mail-Postfächer und Cloud-Dienste. Rechtlich folgt das aus der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB: Mit dem Erbfall gehen alle Rechte und Pflichten auf die Erben über.

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So regelst Du es zu Lebzeiten

Schreibe keine Passwörter offen in die Todesliste. Hinterlege dort stattdessen den Hinweis, dass es einen Passwort-Manager gibt und wie die Vertrauensperson dessen Notfallzugang erreicht. So bleibt die Sicherheit gewahrt – und die Angehörigen kommen trotzdem weiter.

Vorsorge-Werkzeuge der Anbieter

Was Hinterbliebene tun können

Fehlt eine Vorbereitung, hilft ein systematisches Vorgehen: Sieh das E-Mail-Postfach durch – dort laufen Bestätigungen von Diensten und Abos zusammen. Kontaktiere die Anbieter mit Sterbeurkunde und Erbnachweis, kündige kostenpflichtige Verträge und sichere wichtige Daten. Schließe oder lösche nicht mehr benötigte Konten, auch um Identitätsmissbrauch vorzubeugen.

Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Verfahren der Anbieter ändern sich laufend – prüfe die jeweils aktuelle Vorgehensweise direkt beim Dienst.

Häufige Fragen

Sind meine Online-Konten überhaupt vererbbar?
Ja. Der BGH hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass wie das übrige Erbe auf die Erben übergeht (§ 1922 BGB). Sie treten in die Nutzungsverträge ein und dürfen auf E-Mail-, Cloud- und Social-Media-Inhalte zugreifen.
Soll ich meine Passwörter in der Todesliste notieren?
Besser nicht im Klartext. Nutze einen Passwort-Manager mit Notfallzugang und hinterlege in der Todesliste nur den Hinweis darauf. So bleiben Deine Zugänge geschützt und sind im Ernstfall trotzdem erreichbar.
Was ist der Kontoinaktivität-Manager von Google?
Eine Vorsorge-Funktion: Du legst fest, nach welcher Zeit der Inaktivität Deine Daten an Vertrauenspersonen übertragen oder das Konto gelöscht wird. Ähnliche Werkzeuge bieten Apple (Nachlasskontakt) und Facebook/Instagram (Nachlasskontakt, Gedenkzustand).

Rechtsgrundlagen

Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:

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