Vollmacht über den Tod hinaus: die transmortale Bankvollmacht
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Nach einem Todesfall warten Hinterbliebene oft wochenlang auf den Erbschein, bevor sie an die Konten kommen – während Rechnungen und Bestattungskosten sofort anfallen. Eine Vollmacht über den Tod hinaus löst das: Sie erlaubt einer Vertrauensperson, Bankgeschäfte ohne Erbschein zu regeln. Dieser Überblick zeigt, wie sie funktioniert und welche Rechte Erben behalten.
Transmortal oder postmortal?
Beide Begriffe meinen eine Vollmacht, die nach dem Tod weiterwirkt – mit einem feinen Unterschied: Die transmortale Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und bleibt über den Tod hinaus bestehen. Die postmortale Vollmacht wird erst mit dem Tod wirksam. Für Bankgeschäfte ist die transmortale Variante üblich und am praktischsten.
| Art | Wirksam |
|---|---|
| Transmortale Vollmacht | schon zu Lebzeiten und über den Tod hinaus |
| Postmortale Vollmacht | erst ab dem Tod der vollmachtgebenden Person |
Bankgeschäfte ohne Erbschein
Ohne Vollmacht verlangt die Bank in der Regel einen Erbnachweis – also einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das dauert oft Wochen. Mit einer gültigen Vollmacht über den Tod hinaus kann die bevollmächtigte Person dagegen sofort über das Konto verfügen, laufende Rechnungen und Bestattungskosten begleichen und so die erste, finanziell angespannte Zeit überbrücken.
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Zur TodeslisteForm: am besten das Formular der Bank
- Banken akzeptieren am zuverlässigsten ihr eigenes Vollmachtsformular – richte die Bankvollmacht also direkt bei der Bank ein, idealerweise in der Filiale.
- Eine allgemeine Vorsorgevollmacht kann Bankgeschäfte einschließen, wird von Banken aber nicht immer anstandslos akzeptiert.
- Die Vollmacht sollte ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gelten – sonst erlischt sie unter Umständen mit dem Tod.
- Hinterlege einen Hinweis auf die Vollmacht dort, wo Angehörige ihn finden – etwa in der Todesliste.
Was Erben wissen müssen
Mit dem Erbfall treten die Erben in die Stellung der verstorbenen Person ein – auch als Vollmachtgeber. Sie können die Vollmacht deshalb jederzeit widerrufen. Die bevollmächtigte Person darf von der Vollmacht nur im mutmaßlichen Sinne der verstorbenen Person bzw. nach den Weisungen der Erben Gebrauch machen und ist diesen gegenüber rechenschaftspflichtig.
Vertrauenssache mit Restrisiko: Eine Vollmacht über den Tod hinaus erleichtert vieles, kann aber auch missbraucht werden, bevor die Erben davon wissen. Erteile sie nur einer wirklich vertrauenswürdigen Person – und als Erbe verschaffe Dir früh einen Überblick und widerrufe sie im Zweifel.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei größerem Vermögen oder unklaren Verhältnissen hilft eine Beratung durch Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
- Brauche ich mit einer Bankvollmacht noch einen Erbschein?
- Für die Bankgeschäfte meist nicht: Mit einer gültigen Vollmacht über den Tod hinaus kann die bevollmächtigte Person ohne Erbschein über das Konto verfügen. Für anderes (z. B. Grundbuch/Immobilien) kann ein Erbnachweis trotzdem nötig sein.
- Was ist der Unterschied zwischen transmortaler und postmortaler Vollmacht?
- Die transmortale Vollmacht gilt schon zu Lebzeiten und wirkt über den Tod hinaus weiter. Die postmortale Vollmacht wird erst mit dem Tod wirksam. Für Bankvollmachten ist die transmortale Variante üblich.
- Können Erben eine Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen?
- Ja. Die Erben treten in die Stellung der verstorbenen Person ein und können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Die bevollmächtigte Person ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig.



