Sterbeurkunde verloren? So forderst Du eine Zweitschrift an
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 2 Min.
Eine Sterbeurkunde braucht man selten nur einmal: Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht und die Rentenstelle wollen jeweils eine eigene Ausfertigung – und manche Ansprüche tauchen erst Jahre später auf. Ist das Original verlegt oder reichen die Exemplare nicht, lässt sich problemlos eine Zweitschrift anfordern. Dieser Überblick zeigt, wer das darf, wo es geht und was es kostet.
Warum man oft eine weitere Urkunde braucht
Viele Stellen verlangen die Sterbeurkunde im Original und behalten ihr Exemplar – Bank, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Nachlassgericht. Deshalb reichen die zunächst bestellten Ausfertigungen oft nicht. Kommt später ein vergessenes Konto, ein Versicherungsvertrag oder eine Erbangelegenheit ans Licht, brauchst Du erneut eine Urkunde – oder das Original ist schlicht verlegt.
Wer eine Zweitschrift anfordern darf
Ohne Weiteres anfordern dürfen Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie direkte Verwandte – Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern und Geschwister. Andere Personen brauchen ein berechtigtes oder rechtliches Interesse, das sie begründen müssen (etwa Vertragspartner oder Anspruchsberechtigte). Ob es anerkannt wird, entscheidet das Standesamt im Einzelfall.
Mitten in der Organisation? Die kostenlose Checkliste begleitet Dich Schritt für Schritt durch genau diese Aufgaben – ohne Konto.
Zur Checkliste TodesfallWo und wie Du sie beantragst
- Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts – nicht das des Wohnorts.
- Beantragen kannst Du persönlich, schriftlich per Post und bei vielen Ämtern inzwischen auch online.
- Bereithalten: Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, Sterbedatum und -ort, Dein Verwandtschaftsverhältnis sowie Dein Ausweis.
Kosten und ein praktischer Tipp
Eine Sterbeurkunde kostet meist rund 10–12 €; weitere, gleichzeitig bestellte Ausfertigungen sind oft günstiger. Überlege gleich, wie viele Stellen eine eigene Urkunde brauchen, und bestelle entsprechend mehrere auf einmal – das spart spätere Wege und Gebühren. Die genauen Gebühren legen die Länder bzw. Kommunen fest.
Ältere Sterbefälle
Das Standesamt führt das Sterberegister 30 Jahre. Liegt der Tod länger zurück, wandern die Einträge ins Archiv; eine Auskunft oder Urkunde erhält dann, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – etwa für die Familienforschung oder noch offene rechtliche Fragen.
Tipp: Bewahre eine Sterbeurkunde zusammen mit den anderen wichtigen Unterlagen an einem festen Ort auf und notiere in der Todesliste, wo sie liegt. So musst Du nicht bei jedem neuen Anliegen erneut zum Standesamt.
Dieser Überblick bietet Orientierung. Gebühren und das Online-Angebot unterscheiden sich je nach Standesamt – prüfe die Angaben Deiner zuständigen Kommune.
Häufige Fragen
- Wer darf eine Sterbeurkunde anfordern?
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie direkte Verwandte (Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister). Andere Personen nur mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse, über das das Standesamt entscheidet.
- Was kostet eine zweite Sterbeurkunde?
- Meist rund 10–12 € pro Urkunde; weitere, gleichzeitig bestellte Ausfertigungen sind häufig günstiger. Die genauen Gebühren legen die Länder und Kommunen fest.
- Wo beantrage ich eine Zweitschrift?
- Beim Standesamt des Sterbeorts – persönlich, per Post oder bei vielen Ämtern auch online. Bereithalten: Daten der verstorbenen Person, Dein Verwandtschaftsverhältnis und Deinen Ausweis.



