Testament selbst schreiben: Form, Inhalt, typische Fehler
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Ein Testament kannst Du ohne Notar selbst verfassen – wenn Du die Formvorschriften einhältst. Schon ein kleiner Formfehler kann es aber unwirksam machen, und dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Dieser Überblick zeigt, worauf es bei einem eigenhändigen Testament ankommt.
Die Formvorschriften (§ 2247 BGB)
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form. Damit es gültig ist, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Vollständig handschriftlich: Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
- Eigenhändig unterschrieben: Die Unterschrift gehört ans Ende, idealerweise mit Vor- und Nachname.
- Ort und Datum: nicht zwingend, aber dringend empfohlen – sie klären, welches von mehreren Testamenten gilt.
- Klare Formulierung: Wer was erben soll, sollte eindeutig benannt sein.
Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten: Dann genügt es, wenn einer den Text handschriftlich verfasst und beide unterschreiben.
Häufige Fehler, die ein Testament unwirksam machen
- Am Computer geschrieben oder ausgedruckt – nur die Unterschrift von Hand reicht nicht.
- Keine Unterschrift oder Unterschrift nur am Rand statt am Ende.
- Unklare oder widersprüchliche Formulierungen, die Streit auslösen.
- Mehrere Testamente ohne Datum – dann ist unklar, welches gilt.
- Bleistift oder lose Zettel: Vergänglichkeit und Zweifel an der Echtheit.
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Zur TodeslisteEigenhändig oder notariell?
| Aspekt | Worin sie sich unterscheiden |
|---|---|
| Kosten | Eigenhändig kostenlos; notariell fallen Gebühren nach Nachlasswert an. |
| Sicherheit | Notariell: Form und Beratung durch den Notar, weniger Fehlerrisiko. |
| Erbnachweis | Ein notarielles Testament ersetzt gegenüber Banken/Grundbuch oft den Erbschein. |
| Eignung | Eigenhändig für einfache Verhältnisse; notariell bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork. |
Sicher aufbewahren
Ein Testament nützt nur, wenn es im Erbfall auch gefunden wird. Du kannst es zu Hause aufbewahren – sicherer ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt, sodass das Nachlassgericht im Sterbefall automatisch informiert wird. Notiere in der Todesliste, wo das Testament liegt.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei größerem Vermögen, Unternehmen oder Patchwork-Familien lohnt sich notarielle oder anwaltliche Beratung.
Häufige Fragen
- Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?
- Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein getippter, nur unterschriebener Text ist unwirksam – dann gilt die gesetzliche Erbfolge oder ein früheres gültiges Testament.
- Muss ein Testament notariell sein?
- Nein, ein eigenhändiges Testament genügt für einfache Verhältnisse. Notariell ist sicherer und sinnvoll bei Immobilien, Unternehmen oder komplizierten Familienverhältnissen – es ersetzt später oft den Erbschein.
- Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
- In der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht. Sie wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, sodass das Nachlassgericht im Sterbefall automatisch davon erfährt – sicherer als ein Zettel in der Schublade.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



